In diesem Begriff sind alle Arbeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Schnee und Eis zusammengefasst. Hierbei geht es in erster Linie um die Sicherheit auf Wegen, welche die Nutzung gefahrlos ermöglichen.
Es können aber auch andere Aspekte plötzlich auftreten. So ist es immer wieder zu beobachten, dass sich Bodenplatten durch Frost erheben und zur gefährlichen Stolperfalle werden. Als Eigentümer (Besitzer, Pächter ...) eines Grundstücks haben Sie eine sogenannte Wegesicherungspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass wenn Sie Ihr Grundstück für Andere öffnen, sich Dritte nicht auf diesem in irgendeiner Form verletzen können, denn dafür können Sie rechtlich haftbar gemacht werden.
Zusätzlich zu unserem Winterdienst, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung, die im Falle eines Falles einspringt.